Home

Eingang

Wir über uns

Leistungen

Mitglied

Beiträge

Impressum

Kontakt

Anfahrt

News

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...

bei Finanzamt und Familienkasse;
bei Finanzgerichten;
beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit;

und zwar

allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen nach § 4 Nr. 11
    Steuerberatungsgesetz;
bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte
   aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhaltsleistungen erzielen, auch
      wenn Sie daneben noch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder
      Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die Einnahmen
     daraus insgesamt 13.000 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten 26.000 €, nicht übersteigen;
   auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem
      Umfang steuerfrei sind;
beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung;
beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG;
beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung;
bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente") nach dem AVmG;
bei der Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage);
bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie den damit zusammenhängenden
    Arbeitgeberaufgaben;
bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz);
bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
  bei Dienstleistungen im Haushalt/an Haus oder Wohnung (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten);
bei der Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer und
    Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern);
bei der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbauprämie.

Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, erstellen Anträge und Erklärungen, überprüfen eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel,
ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.

 ... und das alles ganzjährig und für einen Mitgliedsbeitrag!
     (zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Neueintritt)