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Wir
vertreten die Interessen unserer Mitglieder...
bei Finanzamt und Familienkasse;
bei Finanzgerichten;
beim Gesetzgeber und bei der
Öffentlichkeitsarbeit;
und zwar
allgemein bei der Beratung und steuersparenden
Planung in Steuersachen nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz;
bei der Einkommensteuererklärung,
wenn sie Einkünfte
aus
nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhaltsleistungen
erzielen, auch
wenn Sie daneben noch Einkünfte aus
Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder
Spekulationsgeschäften (privaten
Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die Einnahmen
daraus insgesamt 13.000 €, bei zusammenveranlagten
Ehegatten 26.000 €, nicht übersteigen;
auch
bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungsleiter,
Ehrenämter), sofern diese in vollem
Umfang steuerfrei sind;
beim Antrag auf
Lohnsteuerermäßigung;
beim Kindergeld nach Abschnitt X
EStG;
beim Antrag auf
Einkommensteuerveranlagung;
bei der steuerlichen Förderung der
zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente") nach dem AVmG;
bei der Eigenheimzulage
(Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage);
bei der Berücksichtigung von
Kinderbetreuungskosten sowie den damit zusammenhängenden
Arbeitgeberaufgaben;
bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz);
bei haushaltsnahen
Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden
Arbeitgeberaufgaben;
bei Dienstleistungen im
Haushalt/an Haus oder Wohnung (private Reparatur- und
Modernisierungsarbeiten);
bei der Steuerfreistellung von
Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer und
Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern);
bei der Arbeitnehmersparzulage und
Beantragung der Wohnungsbauprämie.
Wir errechnen Ihren
voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld,
Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie,
erstellen Anträge und Erklärungen, überprüfen eingehende Bescheide für Sie
und führen den gesamten Schriftwechsel,
ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.
... und das alles ganzjährig und für einen Mitgliedsbeitrag!
(zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Neueintritt)
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