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Unsere Beiträge

Als Lohnsteuerhilfeverein gilt für uns das Steuerberatungsgesetz, wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern, unser Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, Mitglieder helfen Mitgliedern.

Sie müssen also Mitglied des Vereins werden, was durch Unterschrift ggf. beider Ehegatten unter eine Beitrittserklärung in einer unserer Beratungsstellen geschieht.

Die Mitgliedschaft ist natürlich auch ohne Angabe von Gründen kündbar, und zwar jährlich zum Ende des Jahres mit einer Frist von drei Monaten; Ihre schriftliche Kündigung (Austrittserklärung) muss also spätestens am 30. September bei uns eingehen, um zum 31. Dezember wirksam zu werden.

Unsere Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag sowie anlässlich des Beitritts eine einmalige Aufnahmegebühr und haben dann uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen unseres Vereins in ihren Steuersachen.

Der Jahresbeitrag ist sozial gestaffelt und von der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahreseinnahmen abhängig. Geringverdiener zahlen dadurch nur einen geringeren Beitrag: Dieser beträgt ab 1.1.2012 jährlich € 53,55 inkl. 19% MWSt., das sind etwas über 4,40 EUR pro Monat. Der Höchstbetrag (bei einem Jahresbrutto von € 170.000 und darüber) beträgt € 330,00 zzgl. € 62,70 MWSt., zusammen € 392,70. Bei Neubeitritt kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von € 20,00 inkl. MWSt. hinzu. Azubis, deren Eltern Mitglied sind, zahlen erst mal nur die Aufnahmegebühr.

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